1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der NW Solution GmbH mit Sitz in der Waldstr. 14, 96328 Küps, Telefon +49
92649679804, („NWS Solar“) regeln den Verkauf der durch NWS Solar angebotenen Produkte und das Erbringen der durch NWS Solar im
Zusammenhang mit diesen Produkten angebotenen Leistungen für ihre Geschäftspartner („Kunde“).
1.2. Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
1.3. Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem etwaig zwischen NWS Solar
und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung; (iii)
ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch etwaig herausgegebener Bedienungsanleitungen und technischen
Spezifikationen; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen.
1.4. Die nachstehenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen NWS Solar und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn NWS Solar in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand
2.1. Die Angebote von NWS Solar, mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich. Nicht bindend sind insbesondere auch
Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, von NWS Solar veröffentlichten Werbematerialien. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren
vorbehalten.
2.2. Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Homepage von NWS Solar stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind
lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt oder die Leistung.
2.3. Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags
sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit NWS Solar für die Montage und Inbetriebnahme der angebotenen Produkte.
2.4. NWS Solar ist berechtigt, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags innerhalb von 4 (vier) Wochen durch Auftragsbestätigung
und/oder Rechnungsstellung anzunehmen.
2.5. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie dort genannten Dienst- und Werkleistungen.
2.6. Die Annahme der Bestellung durch NWS Solar erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit des Projekts beim Kun-den und, im
Falle des Anschlusses von Produkten an das Netz, der erfolgreichen Netzverträglichkeitsprüfung durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber.
2.7. Soweit ein Produkt nicht verfügbar ist, wird NWS Solar den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. ein Ersatzangebot
unterbreiten. Soweit der Kunden das ersatzweise angebotene Produkte nicht wünscht, bzw. ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden kann,
steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. NWS Solar wird dann bereits geleistete Anzahlungen dem Kunden unverzüglich erstatten.
3. Leistungen von NWS Solar
3.1. Das Leistungsangebot von NWS Solar umfasst (i) die Lieferung von PV-Modulen, die für den Betrieb erforderlichen Wechselrichter, die für
die Montage erforderliche Unterkonstruktion und das AC-Solarkabel; (ii) die Montage und Installation der Photovoltaik-Anlage bis zum
Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss; (iii) die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Batteriespeichersystems; und (iv)
die Lieferung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die jeweils durch den Kunden im Einzelnen gebuchten Leistungen
ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
3.2. Die im Lieferumfang von NWS Solar enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen
Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und geschuldet.
3.3. Die mit der durch NWS Solar angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der
Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind,
werden diese gesondert berechnet.
3.4. NWS Solar macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme, insbesondere auch bei PV-Anlagen,
aktuell die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von PV-Modulen oder anderer Teile und Komponenten für PV-Anlagen nicht zugesichert
werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um Produkte
anerkannter Hersteller handelt, die gleichen oder sehr ähnlichen Qualitätsanforderungen unterliegen und vergleichbare Garantien für ihre
Produkte einräumen, wie die Hersteller der ursprünglich genannten Fabrikate.
3.5. Die mit der durch NWS Solar angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der
Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind,
werden diese gesondert berechnet.
3.6. NWS Solar schließt auf eigene Kosten eine Montageversicherung ab.
3.7. NWS Solar bereitet bzgl. der PV-Anlage die Netzanfrage vor und übermittelt diese an den zuständigen Netzbetreiber. Ebenso obliegt NWS
Solar und deren Partnerfirmen die Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen bei dem zuständigen Netzbetreiber. Nicht Gegenstand der durch
NWS Solar zu erbringenden Leistungen ist das Setzen des Zweirichtungszählers. Diese Leistung ist durch den zuständigen Netzbetreiber
auszuführen.
3.8. Ebenfalls nicht Gegenstand des durch NWS Solar angebotenen Leistungsumfangs sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines
Zählerschranks, Anpassung der vorhandenen Elektroinstallation im Anwesen des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und
Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte wie z.B. einen Router und die Abstimmung mit den Anbietern der
Telekommunikationsleistungen. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. Ziff. 5.2 wird verwiesen.
3.9. Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-
Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Leistung und
der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller
der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben.
3.10. Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Speicher-Systems nachträglich auf Wunsch
des Kunden, bietet NWS Solar diese gesondert zu vergütenden Mehrleistungen im Rahmen eines Nachtragsangebots an.
3.11. Soweit für das Erbringen der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich, behält sich NWS Solar das Recht vor, an den Speicher-
Systemen Konstruktionsänderungen vorzunehmen. NWS Solar ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an den bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
4. Sonderrücktrittsrecht der Parteien
4.1. NWS Solar kann ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbauten, Dachkonstruktion,
Dachstuhl, Dachziegel und/oder die Statik des Bauwerks nicht den technischen Voraussetzungen an die Montage einer PV-Anlage
entsprechen, oder sonst technische und/oder regulatorische Einschränkungen vorliegen, welche der Montage und/oder dem Betrieb der
Produkte entgegenstehen und welche trotz Mahnung durch NWS Solar nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung durch NWS Solar
fachgerecht durch den Kunden behoben werden.
4.2. Soweit der Kunde den Vertrag unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt, kann er vom Vertrag nur dann
zurücktreten, wenn er auf Verlangen von NWS Solar einen Nachweis für die versagte Finanzierung vorlegt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard zur Verfügung. Soweit
Liefergegenstand eine Ladestation ist, hat der Kunde eine 63 A Absicherung am Hausanschlusskasten und eine 50 A Zählervorsicherung auf
eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung bereit-zustellen, welche die sich aus Angebot und Bestellung
ergebende Upload-/Download-Leistung zur Verfügung stellt. Weitere technische Anforderungen, welche durch den Kunden zur Verfügung zu
stellen sind, können sich aus Angebot und Auftragsbestätigung ergeben.
5.2. Der Kunde hat auf eigene Kosten die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte
bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene
steckerfertige Netzwerkleitung am Standort des Stromspeichers bzw. Wechselrichters bereit zu stellen. Die Anlagen werden von NWS Solar
unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete steckerfertige
Netzwerkleitung am vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, wird NWS Solar lose Netzwerkkabel verlegen, um die erforderliche
Verbindung zwischen dem Router und dem Stromspeicher bzw. Wechselrichter herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren
bzw. Kabelkanälen ist von NWS Solar nicht geschuldet. Dem Kunden steht es frei die von NWS Solar lose verlegten Netzwerkkabel nach dem
Montagetermin fest in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle zu verlegen bzw. verlegen zu lassen.
5.3. Der Kunde stellt NWS Solar vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur
Verfügung, damit NWS Solar Ziegel, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ersetzen kann. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden
bleiben hiervon unberührt.
5.4. Bei Montage eines PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.
5.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Bau-stelle (Zufahrtswege
für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, NWS Solar unentgeltlich
jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass
Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt
vorbehalten.
5.6. Soweit durch den Netzbetreiber gefordert, hat der Kunde die für die Abgabe der Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen
Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Formulare ggf. zu unterzeichnen.
5.7. NWS Solar macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit
nicht einheitlich geregelt sind. NWS Solar kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungs-vorbehalte hinweisen. Zu den
Leistungen von NWS Solar gehört jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer
PV-Anlage, einschließlich auch der jeweils geltenden brandschutz- oder denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen. Zu den durch den Kunden
zu erbringenden Leistungen zählt das Einholen baurechtlicher Genehmigungen, die brandschutzrechtliche Prüfung und ggf. Genehmigung der
Anlagen, sowie das Erstellen einer Statik.
5.8. Soweit der Kunde bei NWS Solar die Vorbereitung für einen sonnenFlat Stromtarif bucht, welcher durch die rechtlich selbständige Firma
sonnen eServices GmbH mit Sitz in Wildpoldsried angeboten wird, obliegt NWS Solar ausschließlich die technische Vorbereitung für die
Strombelieferung nach den Anforderungen der sonnen eServices GmbH. Der Abschluss des sonnenFlat Stromliefervertrags über die
Belieferung mit Strom erfolgt jedoch unmittelbar zwischen dem Kunden und der sonnen eServices GmbH. NWS Solar ist hieran nicht beteiligt.
6. Preise | Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nicht abweichend geregelt, ist NWS Solar 30 Tage ab Angebotsdatum an die im Angebot enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen
ergeben sich die vertragsgegenständlichen Konditionen aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
6.2. Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, sind die angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist der
Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
6.3. Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den
jeweils geltenden und durch NWS Solar bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
6.4. Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll,
Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.5. Die Preise verstehen sich rein netto und sind zahlbar ohne Abzüge, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
6.6. Soweit nicht abweichend vereinbart sind geschuldete Zahlungen binnen 7 (sieben) Tagen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der
jeweiligen Waren auf das Konto von NWS Solar ohne Abzüge anzuweisen. NWS Solar ist nach Maßgabe der Bestimmung in Ziff. 10. zu
Teilabnahmen berechtigt.
6.7. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist NWS Solar berechtigt, Zahlungen des
Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.8. Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit, sind alle offenen Rechnungen von
NWS Solar sofort zur Zahlung fällig.
6.9. Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von NWS Solar geleistet werden.
7. Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht
7.1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder von NWS Solar anerkannt
wurden.
7.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
8. Lieferzeit
8.1. Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der
Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.
8.2. In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
8.3. Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von NWS Solar
verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden von NWS Solar nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft
mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von NWS
Solar verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der
Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.
8.4. Der Beginn der von NWS Solar angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen
und Bauunterlagen sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus.
8.5. NWS Solar ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht
unangemessen beeinträchtigt werden.
8.6. Wird NWS Solar trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch
Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.), auch wenn sie bei Lieferanten oder
Vorlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für NWS Solar in diesen Fällen die Lieferung
der Leistung unmöglich, wird NWS Solar von den Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht nicht.
8.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist NWS Solar berechtigt, sich den
hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.8. Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden von NWS Solar verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde
einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen
eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens
verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 %, jedoch höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der
Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit
oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.
9. Versand | Gefahrenübergang
9.1. Der Versand erfolgt nach Wahl durch NWS Solar transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die
Kosten von Versand und Transportversicherung trägt NWS Solar.
9.2. Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll
schriftlich zu vermerken. NWS Solar ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
9.3. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der
Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug
befindet.
10. Übergabe und Abnahme der Anlagen
10.1. Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch NWS Solar. Die Parteien führen
eine förmliche Abnahme durch. NWS Solar ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Gewerke (z.B. Dachmontage der PV-Anlage)
Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die
Abnahme oder Teilabnahme wird durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch den Kunden einerseits und NWS Solar, bzw. den
durch NWS Solar ggf. beauftragten Installateur andererseits abgeschlossen.
10.2. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser
Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäß Gebrauch nicht einschränkt, sowie auch keine
Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.
10.3. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer von NWS Solar gesetzten, angemessenen Frist abnimmt,
obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist.
10.4. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen vorbehaltlos in Gebrauch genommen hat.
11. Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung
11.1. NWS Solar bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen
Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und
sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch NWS Solar angefertigt wurden. Sie dürfen ohne
Genehmigung durch NWS Solar Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch NWS Solar
sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen
widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
11.2. Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein
nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software, einschließlich ihrer Dokumentation, in dem Umfang zu
nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung des jeweiligen Produkts entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs
und der Anleitungen für das jeweilige Produkt erforderlich ist.
11.3. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte
Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
12. Gewährleistung | Mangelhaftung | Haftungsbeschränkung | Prüfpflicht
12.1. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen
gesondert schriftlich vereinbart werden.
12.2. NWS Solar behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem
technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen
geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
12.3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen.
12.4. Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch binnen zehn (10) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen drei (3) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber NWS Solar
anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
12.5. Im Fall eines Mangels wird NWS Solar die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, er-folgt die
Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag
durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn
sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.
12.6. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert NWS Solar die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
12.7. Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation,
etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den
Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
12.8. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehl-geschlagen ist oder
NWS Solar die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiter-gehenden Schadensersatzansprüchen zu
den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
12.9. Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. NWS Solar
haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige
Vermögensschäden.
12.10. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten,
der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen von NWS Solar.
12.11. Durch NWS Solar erstellte Wirtschaftlichkeitsprognosen sind lediglich eine grobe Schätzung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-
Anlage, des Speicher-Systems oder eines Komplett-Systems. Die Prognose dient ausschließlich als Orientierung über die mögliche Rentabilität
einer Anlage. NWS Solar macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Prognose von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B.
Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch und gesetzlichen Rahmenbedingungen wie die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-
Energie-Gesetz (EEG) oder aus der Vermarktung von Flexibilitäten) abhängt, die NWS Solar nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der
Nutzungsdauer verändern können. Die Wirtschaftlichkeitsprognose beinhaltet daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit
oder möglichen Amortisation der Anlagen, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen NWS Solar und dem Kunden offenen
Forderungen Eigentum von NWS Solar. Besteht ein Kontokorrentverhältnis behält sich NWS Solar das Eigentum bis zum Eingang aller
Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
13.2. Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für NWS Solar. Erfolgt diese mit fremden, nicht NWS
Solar gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt NWS Solar das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das
Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt
der Kunde NWS Solar anteilsmäßig Miteigentum.
13.3. Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der
Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf
das Eigentum von NWS Solar an der Vorbehaltsware hinzuweisen und NWS Solar hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
13.4. In den Fällen von Ziff. 6.8 ist NWS Solar nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von zwei (2) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter
Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von Ziff. 13.2 ist NWS Solar zur Rücknahme im
Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.
13.5. Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist NWS Solar zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
13.6. Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung
keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar.
13.7. Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Er tritt NWS Solar jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der NWS Solar zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von NWS Solar, diese Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. NWS Solar verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann NWS Solar verlangen,
dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
14. Datenschutz
14.1. NWS Solar verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen
Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der
Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
14.2. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist NW Solution
GmbH, Waldstr. 14, 96328 Küps, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Müller und Michael Krawczyk. Der
Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über rh@nw-solution.gmbh.
14.3. NWS Solar verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
14.4. Der Kunde wird NWS Solar Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekannt-gegebenen
Daten unverzüglich bekanntgeben.
14.5. NWS Solar bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf. Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene
Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im
Auftrag von NWS Solar personenbezogene Daten verarbeiten, hat NWS Solar mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister
in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der
Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
14.6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter
berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine
erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen
erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des
Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der
Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen
– nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte
einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder
eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
14.7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor
durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen NWS Solar und dem Kunden bestehenden
Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
14.8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der NW
Solution GmbH, Waldstr. 14, 96328 Küps, Deutschlandweiterzuleiten. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über
rh@nw-solution.gmbh.
. NWS Solar wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
14.9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für NWS Solar ist der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bayern, Promenade 18, 91522 Ansbach.
15. Online Kommunikation
15.1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen NWS Solar und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den
Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der
Durchführung des Vertrags zu übermittelnden Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene
E-Mail-Adresse.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. er-reichbare E-Mail-Adresse) für die
Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
15.3. NWS Solar macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder
aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und NWS Solar hierzu nicht
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1. Widerrufsrecht
Wenn Sie diesen Vertrag über unsere Website oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch
telefonisch) gegenüber NWS Solar dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform können
Sie eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung von
Waren, ab dem Tag, an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte
Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in
mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und
Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf Ziff. 16.4 dieser Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher
genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: NW Solution GmbH, Waldstr. 14, 96328 Küps, Tel.: +49 9264 9679804, E-Mail: info@nw-
solution.gmbh.
16.2. Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf
zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens
binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben. Die Frist
ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt,
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Für einen
etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
16.3. Erhaltene Dienstleistungen
Soweit NWS Solar aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, haben Sie hierfür eine
angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts
bezüglich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Leistungen entspricht.
16.4. Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts
Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das
Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein
Widerrufsrecht ausgeübt hat.
17. Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher
17.1. NWS Solar nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
17.2. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die
Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den
Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.eu-
ropa.eu/consumers/odr/.
18. Subunternehmer
NWS Solar ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Soweit in diesen AGB oder der
Bestellung NWS Solar als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige
Subunternehmer.
19. Erfüllungsort | Gerichtsstand | Anwendbares Recht
19.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von NWS Solar.
19.2. Gerichtsstand ist der Sitz der beklagten Partei, für NWS Solar jedoch Küps.
19.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
20. Schlussbestimmungen
20.1. NWS Solar ist berechtigt, das Kundenprojekt in anonymisierter Form als Referenz zu nutzen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf
es nicht.
20.2. Soweit der Kunde Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte überträgt, hat er dieses gegenüber NWS Solar unverzüglich
anzuzeigen. Etwaige Verzögerungen in der Leistungserbringung aufgrund nicht rechtzeitig erfolgter Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden.
20.3. Ist der Kunde Unternehmer und sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt, dass
eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Vertrags dienlich ist.